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   OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00   

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https://dejure.org/2001,3948
OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzversicherung; Versicherungsschutz; Darlehensvertrag ; Unterrichtung; Relevanzrechtssprechung; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ARB 75 § 26; ; ARB 75 § 15 Abs. 2; ; ARB 75 § 15 Abs. 1 a; ; GKG § 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 26 Abs. 1; ARB 75 § 15 Abs. 1 a
    Verwaltung von zwölf Mietwohnungen ist keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit

  • RA Kotz

    Mitteilungspflichten gegenüber Rechtsschutzversicherung bzgl. Versicherungsfall:

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 990
  • VersR 2001, 1421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Der Senat ist im Gegensatz zum Landgericht der Auffassung, daß die Verwaltung dieser Mietshäuser, in denen sich insgesamt zwölf Mietwohnungen befinden, nicht so umfangreich ist, daß sie einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, insbesondere die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung der Geschäfte erfordert (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 3242).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Jedoch kann sich die Beklagte nach der Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGH, VersR 1984, 226), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht auf die Leistungsfreiheit berufen.
  • OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; Kostenauslösende Maßnahme; Abstimmung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2013 - 8 U 1537/12

    Rechtsschutz für Selbstständige für den privaten Bereich: Kostendeckung für einen

    Die eigene Vermögensverwaltung unter Verwendung von Eigenmitteln stellt sich deshalb nur dann als selbständige Tätigkeit dar, wenn die Verwaltung des angelegten Vermögens einen so außergewöhnlichen Umfang annimmt, dass sie neben einer sonstigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, oder wenn die Vermögensverwaltung auf Erzielung von das sonstige Einkommen praktisch ersetzenden Einkünften ausgelegt ist (OLG Celle, Urteil vom 22.11.2007, Az. 8 U 110/07, Rn 44 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss 30.03.2001, Az. 22 W 27/00).
  • LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18

    Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag

    Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23).
  • LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
    Eine solche Unterschreitung wird von der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, angenommen, wenn der Versicherungsnehmer wertvolle Sachen nicht in seiner Wohnung, sondern in einem Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses aufbewahrt (KG NJW-RR 1995, 863; OLG Frankfurt OLGReport Frankfurt 2001, 249).
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