Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzversicherung; Versicherungsschutz; Darlehensvertrag ; Unterrichtung; Relevanzrechtssprechung; Prozeßkostenhilfe
- Judicialis
ARB 75 § 26; ; ARB 75 § 15 Abs. 2; ; ARB 75 § 15 Abs. 1 a; ; GKG § 1; ; ZPO § 127 Abs. 4
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 26 Abs. 1; ARB 75 § 15 Abs. 1 a
Verwaltung von zwölf Mietwohnungen ist keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
- RA Kotz
Mitteilungspflichten gegenüber Rechtsschutzversicherung bzgl. Versicherungsfall:
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 01.03.2000 - 10 O 590/99
- OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 990
- VersR 2001, 1421
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91
Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
Der Senat ist im Gegensatz zum Landgericht der Auffassung, daß die Verwaltung dieser Mietshäuser, in denen sich insgesamt zwölf Mietwohnungen befinden, nicht so umfangreich ist, daß sie einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, insbesondere die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung der Geschäfte erfordert (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 3242). - BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92
Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
Jedoch kann sich die Beklagte nach der Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGH, VersR 1984, 226), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht auf die Leistungsfreiheit berufen. - OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82
Beauftragung eines Rechtsanwalts; Kostenauslösende Maßnahme; Abstimmung mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Nürnberg, 21.01.2013 - 8 U 1537/12
Rechtsschutz für Selbstständige für den privaten Bereich: Kostendeckung für einen …
Die eigene Vermögensverwaltung unter Verwendung von Eigenmitteln stellt sich deshalb nur dann als selbständige Tätigkeit dar, wenn die Verwaltung des angelegten Vermögens einen so außergewöhnlichen Umfang annimmt, dass sie neben einer sonstigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, oder wenn die Vermögensverwaltung auf Erzielung von das sonstige Einkommen praktisch ersetzenden Einkünften ausgelegt ist (OLG Celle, Urteil vom 22.11.2007, Az. 8 U 110/07, Rn 44 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss 30.03.2001, Az. 22 W 27/00). - LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18
Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag
Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil…, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln…, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23). - LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05 Eine solche Unterschreitung wird von der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, angenommen, wenn der Versicherungsnehmer wertvolle Sachen nicht in seiner Wohnung, sondern in einem Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses aufbewahrt (KG NJW-RR 1995, 863; OLG Frankfurt OLGReport Frankfurt 2001, 249).